lfd. Finanzbuchhaltung
Laufende Finanzbuchaltung
Wir stellen die Daten auf Datenträgern zur Weiterverarbeitung bereit.
ALS IHR PARTNER BIETEN WIR IHNEN EINEN RUNDUMSERVICE AN.
Unsere Leistungen erfolgen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
- Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung monatlich, vierteljährlich oder jährlich;
- Kontieren und sortieren aller Belege
- Erstellen der turnusmäßigen Auswertungen wie: Summen-und Saldenlisten, BWA´s und Controlingberichte
- Fristgerechte Übermittlung und Bereitstellung von gewünschten Meldungen
- Branchenvergleiche, Kostenrechnung und wirtschaftlische Analysen
- Bereitstellen der Unterlagen für den Steuerberater und Prüfer, keine Vertretung
Existensgründung
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.
SIE HABEN DAS BEDÜRFNIS IHRE UNTERNEHMENSLEISTUNGEN ZU STEIGERN ODER ZU OPTIMIEREN?
Wir helfen bei der Wahl der Rechtsform
- Wir zeigen Förder- und Subventionsmöglichkeiten
- Finanzierungsberatung
- Liquiditätsplanung
- Vermögensaufbauberatung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
Mit uns sind Sie immer auf dem aktuellen Stand.
Wir helfen bei Anträgen aller Art.
Preise
Unsere Preise sind kein Geheimnis
Das Honorar eines selbständigen Bilanzbuchhalters richtet sich nach der Gebührentabelle des b.b.h. (Bundesverband der selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter) und des BVBC. Die Kosten für laufende Buchhaltung lassen sich im voraus nur sehr schwer abschätzen. Der Arbeitsaufwand hängt selbstverständlich von der Anzahl der Belege ab und wie einfach oder komplex einzelne Geschäftsvorfälle sind. Auch spielt die Vollständigkeit eine große Rolle. Bei der Preisgestaltung haben wir darauf geachtet, dass alle Leistungen für unsere Mandanten verständlich, transparent und überprüfbar sind.
Pauschalen für Buchhaltung
In der Regel werden monatliche Buchhaltungskosten für ein Unternehmen etwa zwischen € 200,00 und € 300,00 liegen. Diese Werte sind Pauschalen, die als Vorauszahlungen gelten auf die jährliche Zusammenstellung und Abrechnung, in der sich der tatsächliche Aufwand wiederspiegelt. Die Abrechnung erfolgt nach Erstellung des letzten Monats eines Jahres.
Die Erstellung der Gewinnermittlungen und Bilanzen ist den Steuerberatern vorbehalten. Daher werden die nötigen Abschlüsse und Erklärungen kostengünstig von unserem Kooperationspartner (Rechtsanwältin Hohenstein in Heilbronn und Esslingen) oder einem Vertreter nach Ihren Wünschen angefertigt. Für die jährliche Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) muß mit Kosten ab ca. € 300,00 und ab € 500,00 bei Bilanzen gerechnet werden. Die Kosten hängen von der Gesamtgröße des Unternehmens ab. Alle Leistungen, die nicht mit einer Pauschale oder einem Festpreis abgerechnet werden, werden mit dem Stundensatz von € 70,00 abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene halbe Stunde.
Festpreise
Vergütung für Auslagen: | |
Entgelte für Post und Telekommunikationsdienste | nach Aufwand |
Schreibauslagen pauschal | je Seite 0,50 € |
Reisekosten | nach Aufwand |
Materialkosten | nach Aufwand |
In der Regel mit der Pauschale von 16 % des Gesamthonorars aufgefangen. | |
Lohnabrechnungen:
Führen von Lohnkonten, Erstellen von lfd. Lohnabrechnungen pro Abrechnungszeitraum und je Arbeitnehmer
Bis 5 Arbeitnehmer | je 25,00 € |
5 – 20 Arbeitnehmer | je 20,00 € |
20 – 30 Arbeitnehmer | je 17,00 € |
Ab 30 Arbeitnehmer | je 15,00 € |
| |
Anmeldung und Abmeldung oder Ummeldung bei Krankenkassen | je Arbeitnehmer 15,00 € |
Meldungen zur Berufsgenossenschaft | pro Jahr 20,00 € |
Alle Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %